Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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Nochmal Garantie und Gewährleistung sind verschiedene paar Schuhe. Die Garantie kann Samsung durch ein Wasserschaden ablehnen. Bei der Gewährleistung musst du beweisen, dass der Defekt schon vor dem Kauf existiert hat.
 
Die ersten 6 Monate nicht.
 
Das Gerät ist über ein Jahr alt.
 
Ich habe hier eine Galaxy Camera von 5/2013, die in jedem Bild extremes Grieseln hat, hat vielleicht jemand erfahrung, wie der Garantieservice auf sowas reagiert?
 
Hallo, ich bräuchte Euren Rat :unsure:

11/2013 habe ich ein Note 3 gekauft, wie immer sofort gerootet, KNOX getriggert (aus Versehen)

Seit zwei Monaten hing zunehmend häufiger der Touchscreen im unteren Bereich (untere Hälfte). Durch das Bewegen des Geräts im unteren Bereich kann man das Problem auslösen/beheben. Scheint einfach eine Art Wackler zu sein. Das Gerät ist MAKELLOS, KEIN Kratzer an Display oder Gehäuser.

Datrepair stellt mir jetzt lapidar Screenshots des Fremdeingriffs bereit und will die "Platine" reparieren für 245€

Verweigert Samsung die Garantie auch bei mechanischen/elektrischen Schäden bei sturzfreien/neuwertigen Geräten? Lässt sich so ein Touchwackler evtl. selbst beheben (Reinigen,Kontaktspray etc...?)
Hat datrepair überhaupt den Defekt richtig diagnostiziert?

Bleibt mir am Schluss nur der Biss in den sauren Apfel?

Grüße und Danke,

ein frustrierter Note 1,2 und 3 Besitzer, der den Kauf eines Note 4 jetzt kategorisch ablehnt :(
 
Zuletzt bearbeitet:
rob239 schrieb:
Hallo Bratschlauch,

hier bin ich mir nicht mehr 100% sicher, aber soweit ich die Garantiebestimmungen kenne, ist die Garantie mit getriggertem Knox komplett erloschen und das Gerät würde bloß noch auf Kulanz repariert werden.
Beim Auto ist das wieder anders, hier erlischt nämlich laut Garantiebestimmung explizit nur die Garantie auf die betroffenen Bauteile, also Motor, Antriebsstrang, Getriebe, aber das ist jetzt OT. ;)

Viele Grüße

borussemd schrieb:
Stimmt. Samsung und auch andere Hersteller nehmen hängen die Garantie komplett an Knox. Das kann der Händler für die Gewährleistung nicht.
Aber aus eigener Erfahrung könnte man anderen auch mal glauben. Knox 0x1 und Samsung hilft NUR noch auf Kulanz! Egal, wo der Fehler liegt. Das haben die so auch kommuniziert, dass mit dem Triggern von Knox die freiwillige Garantie erlischt.

Hallo,

Siehe die Zitate. Die letzten Seiten wurde darüber intensiv diskutiert.

Viele Grüße
 
D.h. selbst bei einem MAKELLOSEN, wie aus dem Ei gepellten Gerät verweigert Samsung die Reparatur eines mechanischen/elektrischen Problems, einfach weil sich Ihnen die Möglichkeit bietet, wegen Knox pauschal zu verweigern?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Sie haben das Recht dazu, ja.
 
HAbe jetzt datraepair um Anfrage bei Samsung bzgl. einer Kulanzlösung gebeten, ansonsten verkauf ich das Ding lieber als Schrott auf Ebay als Samsung oder angelehnten Dienstleistern noch einen Euro zuzugestehen. Das Rücksendeformular ist allerdings schon ausgefüllt, da ich nicht mit einer Kulanzlösung seitens Samsung rechne.

Es wird schwer, die Werbung, die ich in den letzten Jahre PRO-Samsung gemacht habe jetzt wieder im gesamten Umfeld umzukehren, aber ich werde nichts unversucht lassen :winki:
Irgendein Frustventil braucht man ja...
 
Wo hast du das Gerät gekauft?
 
BASE Laden in Nürnberg
 
Dann ist der Laden auch deine 1. Anlaufstelle. Auch wenn die Garantie verweigert wird, besteht immer noch die Chance auf Gewährleistung.
Was ich dich aber bitte auch mal nachvollziehen zu können:
Samsung bietet eine freiwillige Garantie. Sagt aber, dass ein getriggerter Knox diese zum erlöschen bringt. Nun hast du dein Gerät direkt gerootet. Damit hast du wissentlich auf die Garantie gepfiffen. Nun möchtest du das Garantieverhalten von Samsung anprangern? Das finde ich etwas daneben.
Nochmal:
Es war freiwillig mit Auflagen. Wenn man die Auflagen ignoriert darf man sich auch nicht beklagen. Ich habe eine ähnliche Situation hinter mir. Ich kann deine Situation also vollkommen nachvollziehen. Aber man muss sich auch selbst mal in die Pflicht nehmen. ich hätte mich auch nicht beschweren können, wenn ich auf dem Schaden sitzen geblieben wäre.
Ich möchte dich jetzt nicht als Schuldigen hinstellen. Es geht viel mehr um die Aussage, dass du nun deine positive Werbung revidieren willst. Samsung kann nichts dafür, wenn User sich nicht an die Vorgaben halten.
 
Völlig klar, ich sehe das ja auch so. Im Prinzip ärgert mich einfach, dass mein sauteures Gerät einen Schaden hat, der hardwareseitig ist, und eine Herstellungsschwäche sein muss, denn das Gerät ist wie neu und hat keinen Sturz hinter sich. Und ärgerlich, dass Samsung auch dann kategorisch eine Bearbeitung ablehnt. Gerootet hatte ich meine Notes immer mit der Aussage im Hinterkopf (war das früher so?) "Samsung hat wegen Rooting noch immer echte Hardwareprobleme beseitigt. (Hatte ich beim Note2 auch mal, Kopfhörerbuchsenwackler...), war kein Problem, habe ich sogar gerootet eingesendet...

Grrr
 
Wie gesagt...wende dich an Base.
 
Nein, wenn man die Garantie-Bestimmungen sich bei Samsung durchliest, fällt auch der Hardwaredefekt darunter. Problem bei der Gewährleistung ist, dass du jetzt beweisen musst, dass es ein Herstellerfehler ist. Das wirst kaum können. Sorry, bei einem neuen Gerät zu rooten, obwohl man weiß das die Garantie weg ist, ist schon Naja nicht gerade klug. Wenn das Gerät außerhalb der Fristen ist, wäre es ja noch zu verstehen gewesen. Dein Fehler und da musst nun durch, aber deswegen jetzt den Finger auf andere zu zeigen, empfinde ich als Sauerei.
 
Mich ärgert, dass selbst bei einem offensichtlichen Hardwareproblem (Wackler bei Torsion des Geräts - Gerät sonst neuwertig ) sich - in diesem Fall datrepair - das Problem gar nicht angesehen hat sondern der erste Schritt das Prüfen auf rooting ist. Die Fehlerdiagnose ist bei datrepair nicht "Displaywackler" sondern "Fremdeingriff". Es ist offensichtlich, dass hier ein Hardwareproblem vorliegt, Samsung lehnt sich hier aber zurück und sagt: das muss er erst mal beweisen ...

Wie auch immer: das Gerät habe ich unrepariert zurückgeordert, ich werde Samsung und Dienstleistern nicht auch noch zum Umsatz des teuren Note 3 250€ Reparaturkosten zuschustern. Das kann sich ein Bastler auf Ebay ansehen.
Frisch eingetroffen jetzt halt statt des Note 4 ein Xperia Z3.

Grüße
 
"nightly" hat nicht ganz unrecht, die Sache ist schwammig, deshalb der Willkür keine Grenzen gesetzt. Ein ganz interessanter Artikel zur höchsten "Relativität" diese Materie...

EU Richtlinie: Führt ein Root /Flash zum Gewährleistungsausschluss? .... EU Richtlinie: Führt ein Root /Flash zum Gewährleistungsausschluss?

Defekt nicht gleich Defekt
Die EU-Richtlinie legt die Gewährleistung nicht nur für volle zwei Jahre fest, sondern auch für alle Komponenten des gekauften Gerätes. Der Käufer hat also ein Recht darauf, dass alle Einzelteile seines Smartphones oder Tablets unabhängig voneinander für volle zwei Jahre die zum Kaufzeitpunkt vereinbarte Qualität aufweisen, also nicht unverschuldet kaputt gehen oder einen anderen Defekt zeigen. Zwischen den Zeilen heißt das, dass ein Defekt eines Bauteils nicht automatisch für weitere Defekte verantwortlich ist oder für diese verantwortlich gemacht werden kann.

Root und Flash?

Münzt man das ganze auf die oft durchgeführten Roots und Softwareflashs auf Android-Geräten um, kommt man zu einer einfachen Rechnung. Eine Softwaremodifikation jeglicher Form kann nicht uneingeschränkt für weitere Defekte am Gerät verantwortlich gemacht werden und damit nicht automatisch zum Ausschluss jeglicher Gewährleistungsansprüche führen. Grundlage dafür ist die Beweispflicht beider Parteien. Innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf muss der Verkäufer beweisen, dass der vom Kunden beanstandete Defekt oder Fehler aufgrund der Softwareveränderung entstanden oder auf diese zurückzuführen ist. Nach Ablauf der ersten sechs Monate muss hingegen der Käufer nachweisen, dass sein Eingriff in das System nicht zum Defekt geführt hat.
Das obige bezieht sich zwar auf das eigentlich für den Kunden schwächere Gewährleistungsrecht, müsste deshalb aber erst recht bei der stärkeren Hersteller-Garantie (analog) angewandt werden. So wie man durch Klauseln in AGBs bestimmte Rechte nicht ausschließen darf, müsste das eigentlich auch für Klauseln der Hersteller-Garantie gelten (vor allem wenn undeutlich oder gar nicht geregelt).

Ich würd mich auch bei BASE auf die 2-jährige Gewährleistung berufen - Beweislast hin- od. her - die müssen sich nach den 6 Monaten doch nicht gleich querstellen. Bei "Amazon" wird da wohl auch nicht unterschieden nach "vor Ablauf von 6 Monaten oder danach".
 
Zuletzt bearbeitet:
Die Software ist aber keine einzelne Komponente, da diese zusammen und ausschließlich auf dem Gerät installiert ausgeliefert wird. Dennoch kann die Aktivierung des Root-Accounts per se nicht zum Ausschluss der Gewährleistung führen, es sei denn, man hätte unter Nutzung des aktivierten Root-Accounts die Hard- und / oder Software "demoliert" und beanstandet genau dieses Problem.
 
Nochmal... Die Gewährleistung betrifft den Händler, nicht den Hersteller. Da er es direkt zu Samsung gesendet hat, geht es um die Garantie, nicht im die Gewährleistung. Da wird zuerst geprüft, ob die Bedingungen stimmen. Verwechselt bitte nicht immer Garantie und Gewährleistung.
Er muss zum Händler, wenn er die Gewährleistung in Anspruch nehmen möchte. Da er aber schon ein Gerät hat, was älter als sechs Monate ist, muss der Nutzer nachweisen, dass es sich um ein Herstellerfehler handelt.

So gesehen hat Samsung nichts falsch gemacht. Ob es klug ist immer so zu handeln, kann nur Samsung wissen. Aber nightly wusste, dass es falsch ist und zum Verlust seiner Garantie führt. Dies mittlerweile bekannt.
 
Mich würde interessieren wie das mit der Garantie bei einer Knox Counter Erhöhung wirklich ausschaut, hat damit jemand Erfahrung gemacht? Verweigert Samsung bei jeglicher Änderung grundsätzlich die Garantie oder gibts da auch Ausnahmen? Besitze ein SM-P600.

Danke für die Antworten!
 

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