Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

rob239 schrieb:
freiwillige Leistung ist mit der Garantie.
Und genau daher geb ich dir ebenfalls nur eine Kulanzchance von 1%
Hängt vom Sachbearbeiter, seinem Tag, deinem Auftreten und vieler anderer Faktoren ab.
 
@email.filtering: ich gebe dir recht, das Samsung da nichts macht (aus eigenem Erleben). Das es bei grossen Samsung-Geräten ein Qualitätsproblem gibt (schon beim Note 1) ist m.E. unbestritten. Und ob Samsung sich da auf Dauer so einen Gefallen tut bezweifel ich...

In einem Punkt stimme ich dir aber nicht zu. Nicht jedes Gerät muss "gebraucht" aussehen. Meine Geräte sehen so gut wie immer wie neu aus, obwohl ich sie intensiv nutze. Weil mich Kratzer etc. einfach stören würden nutze ich genähte Taschen mit Microfleece... und fahre damit gut.
 
Wieso Kulanz? Ist doch ne vertraglich vereinbarte Garantie mit Pflichten für während dieser Zeit entstehende Mängel, "freiwillig" bedeutet hier nur "nicht gesetzlich verankert/erzwungen". Kulanz geht dagegen auch ohne Garantie. Sie geben uns doch nicht ihre sog. "freiwillige" Garantie, weil sie uns so gerne haben, sondern weil sie erreichen wollen, dass man im Vertrauen darauf ihre Geräte kauft. Ohne die Garantie hätten sie deutlich weniger Kunden.

Treiben sie aber eine Art "arglistige Täuschung", weil sie teilweise billigen Schund verbauen, so müssen sie aufgrund ihrer Garantie dafür einstehen. Ihre Kulanz brauch ich nicht.
borussemd schrieb:
...Hängt vom Sachbearbeiter, seinem Tag, deinem Auftreten und vieler anderer Faktoren ab.
Das ist ja klar, aber auch bedauernswert, das man oft derartigen Schikanen ausgesetzt ist und sie damit eine Menge verhindern, was Kunden zusteht.

Vor allem auch deshalb meine Frage: ob es bereits Leute hier gibt, die sich bei Samsung um einen Ersatz von Wertverlust bemüht haben und ihre Erfahrungen zum Umgang mit evtl. Schikanen in diesem Zusammenhang schildern könnten, bevor ich es angehe :razz:
 
Zuletzt bearbeitet:
Da verwechselst du was...Die Garantie, die Samsung gewährt, ist eine komplett freiwillige Leistung. Die kann ohne Angaben von Gründen verwehrt werden.
Der Unterschied zur Gewährleistung ist hier gut erklärt:
http://www.microtecs.de/Garantie.pdf
 
  • Danke
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Hallo,

der Kollege borussemd hat es damit ziemlich gut auf den Punkt gebracht und genau das wird der Grund sein, warum Samsung das bestimmt nicht machen wird. Desweiteren kann ich mir nicht vorstellen, dass irgendjemand das probiert und wer es probiert, bekommt es eh abgelehnt. Angenommen du hast dir ein Auto gekauft und der Lack verblasst, weil es immer in der Sonne steht: Da bekommst du auch kein Geld vom Hersteller! Nur so nebenbei als Vergleich.
Viele Grüße
 
Die vom Hersteller gegebene (auch wenn freiwillig) Garantie kann nicht verwehrt werden:
Die Verbraucherrechterichtlinie Teil 7: Die Garantie
§ 443 BGB Garantie n.F. lautet wie folgt:
„Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).“
Dein link, borussemd, taugt nicht, da darin nur die Pflichten des Verkäufers angesprochen werden, und dieser hat natürlich keine Pflichten aus einer "Herstellergarantie". Ich meine aber den Hersteller direkt, deren (freiwillige) Garantie natürlich Bestandteil des Vertrages ist, und er da nichts ablehnen kann. Nchmals: freiwillig bedeutet nur, dass es über die gesetzliche Mängelhaftung/Gewährlesitung hinausgeht, dass er sich also zu mehr verpflichten will.

Die wichtigste Frage ist nur, WAS GENAU Bestandteil seiner Garantie ist, d.h. welche Mängel und Leistungen in seiner Garantie abgesichert wurden.
 
Zuletzt bearbeitet:
borussemd schrieb:
Da verwechselst du was...Die Garantie, die Samsung gewährt, ist eine komplett freiwillige Leistung. Die kann ohne Angaben von Gründen verwehrt werden.
Der Unterschied zur Gewährleistung ist hier gut erklärt:
http://www.microtecs.de/Garantie.pdf

Das ist falsch, ob der Hersteller eine Garantie gibt oder nicht ist zwar freiwillig, ABER WENN er eine Garantie gibt, MUSS diese auch eingehalten werden.
 
  • Danke
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Stimmt...etwas unglücklich ausgedrückt. Danke, für die Berichtigung
 
Dennoch kann die Garantie, so bald sie kostenfrei erbracht wird, mit Gründen abgelehnt werden. Eingriff (root) ist eine solche. Da Samsung dies mit dem efuse sogar kontrollieren kann, ist dies für den Hersteller in den ersten sechs Monaten sogar beweisbar.
 
Allerdings gibt es keine auf die Beschichtung des Rahmens.
 
Hallo zusammen,

dank dem getriggerten Knox Counter und gerootetem Gerät ist die Garantie aber weg, da kann man drehen, so viel man will, da gibt es weder Geld, noch eine Garantieleistung.

Viele Grüße
 
Hier kann ich aber Hoffnung machen:
Die Gewährleistung kann trotzdem klappen. Was bei mir der Fall war.
S5 mit 0x1 und defektem Touchscreen. Ganz klarer Fall von HW Schaden und kein Bezug zum Root. Demnach musste eine Gewährleistung greifen und das Gerät wurde getauscht. Das soviel dazu. Aber das ist Gewährleistung des Händlers, nicht die Garantie des Herstellers!!!
 
Ja das ist der Gewährleistungsanspruch... Problem ist immer an äußeren Einwirkungen, dass eben nach sechs Monaten der Nutzer beweisen muss, dass der Defekt schon davor war. Dies ist nicht ganz so trivial. Beim S3 hat Samsung beim Riss des Rahmens diesen auch immer getauscht, so fern nicht ein Fremdeingriff vorhanden war.
 
Wenn eine Sache nicht im Zusammenhang mit dem Reklamationsgrund steht, darf der Hersteller die Garantie trotzdem nicht ablehnen.
Wenn ich z.B. wegen einem Motorschaden zu Audi fahren, können die eine Garantie ablehnen wenn ich ein Chiptuning verbaut habe. Die können aber keine Garantie verwehren, die nicht damit im Zusammenhang steht wie z.B. ein defektes Navi oder Ähnliches.
 
Zuletzt bearbeitet:
borussemd schrieb:
...Die Gewährleistung kann trotzdem klappen. Was bei mir der Fall war. S5 mit 0x1 und defektem Touchscreen. ..
Ich vermute stark, dass es trotzdem im Rahmen der Herstellergarantie repariert wurde (Händler hat einfach das Einschicken übernommen an eine Hersteller-Werkstatt), was sich aus dem richtigen Hinweis von Bratschlauch ergibt.

Übrigens, noch was zur Gewährleistung: diese deckt nur Mängel ab, die beim Kauf bereits da waren, nicht später entstehende Mängel. Ein Händler kann also auch in den ersten 6 Monaten ablehnen, wenn klar ist, dass ein Mangel nach dem Kauf entstanden ist. Deswegen ist die Herstellergarantie deutlich wichtiger, bei dieser spielt es keine Rolle, wann ein Mangel entstanden ist.
 
Zuletzt bearbeitet:
Ähm...nein...eben nicht. Zuerst ging das Gerät an eine Werkstatt, die nur Garantiefälle abarbeitet. Dort wurde die Garantie wegen Knox 0x1 abgelehnt. Der Händler hat es dann auf seinen Deckel genommen und mir ein neues Gerät geschickt.
Neu! Nicht repariert. ;)
 
Hallo Bratschlauch,

hier bin ich mir nicht mehr 100% sicher, aber soweit ich die Garantiebestimmungen kenne, ist die Garantie mit getriggertem Knox komplett erloschen und das Gerät würde bloß noch auf Kulanz repariert werden.
Beim Auto ist das wieder anders, hier erlischt nämlich laut Garantiebestimmung explizit nur die Garantie auf die betroffenen Bauteile, also Motor, Antriebsstrang, Getriebe, aber das ist jetzt OT. ;)

Viele Grüße
 
Stimmt. Samsung und auch andere Hersteller nehmen hängen die Garantie komplett an Knox. Das kann der Händler für die Gewährleistung nicht.
Aber aus eigener Erfahrung könnte man anderen auch mal glauben. Knox 0x1 und Samsung hilft NUR noch auf Kulanz! Egal, wo der Fehler liegt. Das haben die so auch kommuniziert, dass mit dem Triggern von Knox die freiwillige Garantie erlischt.
 
Korrekt. Wobei das im Mobilfunkbereich aktuell auch noch nicht 100%ig korrekt läuft meines Erachtens. Die pauschale Ablehnung (selbst ohne Trigger wäre ein Nachweiss von Root möglich - beim S3 erlebt :)) durch Samsung ist nicht korrekt. V.a. wenn es um Display, Rahmen etc. geht.
 
borussemd schrieb:
...Das haben die so auch kommuniziert, dass mit dem Triggern von Knox die freiwillige Garantie erlischt.
Ja, Samsung könnte wg. getriggertem Knox tatsächlich seine Garantie insgesamt ausschließen, das dürfen die auf jeden Fall, müsste sich aber wohl aus ihren Garantiebedingungen - vor dem Kauf - eindeutig ergeben. Und ich frag mich: wo steht das genau?

Eine andere Frage ist natürlich, ob die diese zusätzliche Schikane wirtschaftlich durchstehen werden, wenn andere Hersteller da nicht mitziehen...hehe :flapper:
 

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