borussemd
Ehrenmitglied
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Und genau daher geb ich dir ebenfalls nur eine Kulanzchance von 1%rob239 schrieb:freiwillige Leistung ist mit der Garantie.
Hängt vom Sachbearbeiter, seinem Tag, deinem Auftreten und vieler anderer Faktoren ab.
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Und genau daher geb ich dir ebenfalls nur eine Kulanzchance von 1%rob239 schrieb:freiwillige Leistung ist mit der Garantie.
Das ist ja klar, aber auch bedauernswert, das man oft derartigen Schikanen ausgesetzt ist und sie damit eine Menge verhindern, was Kunden zusteht.borussemd schrieb:...Hängt vom Sachbearbeiter, seinem Tag, deinem Auftreten und vieler anderer Faktoren ab.
Dein link, borussemd, taugt nicht, da darin nur die Pflichten des Verkäufers angesprochen werden, und dieser hat natürlich keine Pflichten aus einer "Herstellergarantie". Ich meine aber den Hersteller direkt, deren (freiwillige) Garantie natürlich Bestandteil des Vertrages ist, und er da nichts ablehnen kann. Nchmals: freiwillig bedeutet nur, dass es über die gesetzliche Mängelhaftung/Gewährlesitung hinausgeht, dass er sich also zu mehr verpflichten will.§ 443 BGB Garantie n.F. lautet wie folgt:
„Geht der Verkäufer, der Hersteller oder ein sonstiger Dritter in einer Erklärung oder einschlägigen Werbung, die vor oder bei Abschluss des Kaufvertrags verfügbar war, zusätzlich zu der gesetzlichen Mängelhaftung insbesondere die Verpflichtung ein, den Kaufpreis zu erstatten, die Sache auszutauschen, nachzubessern oder in ihrem Zusammenhang Dienstleistungen zu erbringen, falls die Sache nicht diejenige Beschaffenheit aufweist oder andere als die Mängelfreiheit betreffende Anforderungen nicht erfüllt, die in der Erklärung oder einschlägigen Werbung beschrieben sind (Garantie), stehen dem Käufer im Garantiefall unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche die Rechte aus der Garantie gegenüber demjenigen zu, der die Garantie gegeben hat (Garantiegeber).“
borussemd schrieb:Da verwechselst du was...Die Garantie, die Samsung gewährt, ist eine komplett freiwillige Leistung. Die kann ohne Angaben von Gründen verwehrt werden.
Der Unterschied zur Gewährleistung ist hier gut erklärt:
http://www.microtecs.de/Garantie.pdf
Ich vermute stark, dass es trotzdem im Rahmen der Herstellergarantie repariert wurde (Händler hat einfach das Einschicken übernommen an eine Hersteller-Werkstatt), was sich aus dem richtigen Hinweis von Bratschlauch ergibt.borussemd schrieb:...Die Gewährleistung kann trotzdem klappen. Was bei mir der Fall war. S5 mit 0x1 und defektem Touchscreen. ..
Ja, Samsung könnte wg. getriggertem Knox tatsächlich seine Garantie insgesamt ausschließen, das dürfen die auf jeden Fall, müsste sich aber wohl aus ihren Garantiebedingungen - vor dem Kauf - eindeutig ergeben. Und ich frag mich: wo steht das genau?borussemd schrieb:...Das haben die so auch kommuniziert, dass mit dem Triggern von Knox die freiwillige Garantie erlischt.