Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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Hab vergessen zuerfähnen habe eine anti Diebstahl,Wasser und und und Versicherung.
 
Wenn du es versichert hast wirst du es sicherlich repariert bekommen, aber ich würde es trotzdem so machen wie vorher beschrieben. MFG HOMER

Gesendet von meinem GT-I9300 mit der Android-Hilfe.de App
 
OK danke
Werde es wohl mal in den Herbstferien machen :)
 
Hi,

So etwas hatte ich noch nie!:

Ich habe ganz normal das Handy mit den Fingern bedient und plötzlich ging keine touch Eingabe mehr.
Ein reboot und Akku raus hat auch nichts geholfen.
Am nächsten Tag war das Display schwarz und man hörte nur noch die Töne vom booten.

Für mich ein klarer Fall von Gewährleistung! Das Handy ist ja erst 8 Monate alt, ist mir noch nie heruntergefallen, hat keinen Kratzer da volles Ledercover und Displayschutzfolie! Ich habe es ja auch wie ein rohes Ei behandelt!
Die 64GB Version war auch nicht gerade billig ;-)

Nach 1 Woche bekomme ich einen Kostenvoranschlag von 220€
Grund: Displaybruch an der Display-Rückseite. -> Display ist von der Gewährleistung ausgeschlossen!

Da war ich jetzt sprachlos!

Was kann ich jetzt machen?
Der Konsumentenschutz meint nur im Internet nach ähnlichen Fällen zu suchen.

Für mich ist ein Konstruktionsfehler wenn man ein Smartphone Display nicht mal mehr mit den Fingern bedienen darf!

Und das soll der größte und tollste Handyhersteller sein?
Ein "Premium" Smartphone stelle ich mir anders vor!

PS: mir ist bis jetzt noch nie ein Handy kaputt gegangen, Das erste Ericsson hat 12 Monate Bundesheer überlebt, das zweite Handy sogar ein Wasserbad, das nächste den Hausbau, uns sogar der S3 Vorgänger das SE Xperia ARC hat einen gewaltigen Sturz von einer Leiter auf die Betonstiege überlebt wobei ich mir die Schulter gebrochen habe! Diese Handys hatten alle keine Schutzhülle bzw. eine Displayschutzfolie!
 
Hat der Reparaturdienstleister Fotos vom Schaden beigefügt? Andernfalls solltest du welche anfordern und ggf. hier posten. Dann können wir uns ein Bild vom Schaden machen.

Allerdings sind Bruchschäden üblicherweise auf mechanische Beeinflussung zurückzuführen und damit von der Gewährleistung oder der Garantie ausgeschlossen.
 
Hier das Bild:

Der Riss ist nicht aussen am Glas sondern innen und scheint durch!
Ist das normal dass das Display in diesem Fall gleich ganz Dunkel ist?
Wie steht das im Zusammenhang dass die Touchbedienung nicht geht?

Ich brauche eure Hilfe!
Vielen Dank,
lg
Stephan
 

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Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Also Touch und Display sind im Prinzip erstmal unabhängig von einander, außer, dass es eben zu einem Bauteil gepresst ist. Sind defakto aber zwei unterschiedliche Elemente.

Was normal ist, wird die kaum jemand sagen können. Wenn die Displayschicht kaputt ist, halt ich es für normal, dass dann gar nichts mehr leuchtet. Aber das ist echt arg technisch und wahrscheinlich von Handy zu Handy schon unterschiedlich.

Aber ein defekt von Innen kann doch durch dich nicht verursacht worden sein, zumal von außen kein Einschlag zu erkennen sein soll.
Von der Garantie kann Samsung das ausschließen (lassen), bei der Gewährleistung sieht es da anders aus, allerdings ist es ja schon 8 Monate "alt", das ist jetzt schwierig mit der Beweislast.
Theoretisch reicht deine Aussage, "es ging ohne Einfluss von außen", da man das ja beweisen kann (keine mechanischen Spuren). Aber das sehen die Hersteller natürlich anders, sodass ich mich hier mal freundlich an Samsung wenden würde.
 
Wie der Schaden entstanden sein kann, kann ich mir auch nicht wirklich vorstellen. Eine Erklärung habe ich nicht dafür. Auf der Rückseite sieht man 2 helle Punkte auf den schwarzen Steg, die ungefähr an der Stelle sein könnten, wo der Bruch ist und möglicherweise eine punktuelle Belastung waren, die zum Bruch geführt haben könnte. Aber das ist auf Basis der Bilder pure Spekulation.

Garantie wirst du damit jedenfalls nicht bekommen. Und bei der Gewährleistung bist du aus den 6 Monaten mit der Beweislastumkehr raus. Das heißt, du musst beweisen, dass dieser Schaden schon im Gerät vorlag, als du es bekommen hast. Ich halte das für ausgeschlossen. Wenn, dann wäre es nur durch ein Gutachten möglich, dessen Kosten den Reparaturbetrag weit überschreiten.
 
Hallo,

Danke für eure Antworten. An einen Gutachter habe ich schon gedacht.

Aber ich hoffe noch immer auf eine vernünftige Kulanz-Lösung vom Händler.
Beim derzeitigen Kulanz Angebot bekomme ich die Reparatur zum "Schnäppchen-preis" von "nur" 190€ anstatt 220€!
 
Hallo zusammen,
ich habe mir vor ca. 10 Monaten ein Galaxy Note 2 waehrend eines Auslandsaufenthalts in Australien (importiert aus Hongkong) gekauft.

Seit ein paar Tagen laesst es sich nicht mehr anschalten was sehr wahrscheinlich am SDS liegt. Deshalb muss wohl das Mainboard ausgetauscht werden.

Bei einem Telefonat mit dem Samsung Support wurde mir mitgeteilt, dass ich das Geraet zur Reparatur in das Land in dem es gekauft wurde zurueck schicken muss.
Diese Option ist unattraktiv, weil ich dann zweimal die Zollgebuehren bezahlen muesste.

Deshalb meine Frage: macht es Sinn trotzdem zu versuchen dass Geraet zum Support in Deutschland zu schicken, sprich ist Samsung in solchen Faellen moeglicherweise kulant?
Oder gibt es eine Moeglichkeit die Reparatur gegen Aufpreis durchfuehren zu lassen?

Gruss, der Gaertner
 
Nein das wird nicht viel Sinn machen. Leider kannst du dich noch nicht mal auf Fernabsatz berufen, da du es ja noch nicht mal in der EU gekauft hast. Also entweder in den sauren Apfel beißen und den Zoll zahlen oder du holst dir ein neues Gerät. Solltest du es doch hier einschicken kann es schnell passieren das du es ordentlich wieder bekommst aber dann auch mit dicker Rechnung.
 
Samsungs Garantie gilt meines Wissens nach weltweit, doch die Gewährleistung kann man stets nur beim jeweiligen Händler geltend machen.

Zoll fällt keiner an; weder bei der (Wieder)Einfuhr nach Australien, noch in die EU; eine richtige Deklaration in beide Richtungen vorausgesetzt. Allerdings könnte, und das ist in diesem Falle eher Theorie, die Einfuhrumsatzsteuer (auf den Wert der Reparatur) anfallen. Dass Du die Einfuhrumsatzsteuer beim Import in die EU schon beglichen hast oder von deren Entrichtung auf Grund bestimmter Umstände nachweislich(!) befreit warst, setzen wir jetzt einmal voraus.

Wende Dich betreffend einer Reparatur am besten gleich direkt an w-support.
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Gewährleistung MUSS der Hersteller geben, eine Garantie ist eine freiwillige Leistung, die der Verkäufer oder der Hersteller geben kann. Eine Garantie ersetzt aber nicht die gesetzliche Gewährleistung.
 
Es stimmt schon dass letztendlich(!) erst wieder der Hersteller für die Gewährleistung zuständig ist (An wen sollte sich denn der Verkäufer bzw. dessen Lieferant sonst wenden? :rolleyes:), doch deren Bestimmungen richten sich nach dem Staat des Vertragsabschlusses zwischen Käufer und Verkäufer und muss (zumindest in der EU) grundsätzlich über den Verkäufer abgewickelt werden. Daher wird diese Option bei einem Vertragsabschluss in Australien hier in der EU also nichts bringen. ;) Bleibt also nur mehr die vom Hersteller eingeräumte und oftmals weltweit gültige Garantie, die man (so gut wie immer) auch gleich direkt bei diesem (oder den von ihm befugten Service-Centern; daher der Tipp sich gleich an z.B. w-support zu wenden) geltend machen kann.
 
Nachtigall, ich hör' dir trapsen!

Zuerst die Knox-Geschichte, dann der Großregionen-SIM-Lock, vielleicht demnächst auch den Bootloader sperren, dann noch mal Kunden für irgendwelche ominösen Zusatzgarantien abschöpfen, ... bald darauf die HTC eingehen! :D
 
Ist es möglich das ich einfach gleich mein schlecht verarbeitetes Gerät zu Samsung schicke oder muss ich dahin wo ich es gekauft hatte?
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:
Du musst Dich wohl selbst entscheiden ob Du die gesetzlich geregelte Gewährleistung durch den Händler oder die privatrechtlich mit Samsung vereinbarte Garantie in Anspruch nehmen willst.
 
Hallo Kollegen,
bei meinem Galaxy SIII hat die USB Buchse einen Wackelkontakt und deshalb möchte ich das Gerät an Vodafone einschicken, formalien soweit geklärt. Ich möchte nun nach Möglichkeit so wenige Änderungen durchführen wie möglich nur um es einzusenden.

Auslieferung: Vodafone Image bei Start d.h. Vodafone Firmware

Aktueller Status des Handy im
* Download Modus:
Product Name: GT-I9300
Custom Binary Download: No
Current Binary: Samsung Offical
System Status: Offical

* DBT Version XXEMG4
* root

Annahme: Da die Kollegen sowieso sich nicht anmelden können und der Download Status gut aussieht kann ich so das Handy einsenden ?

Liege ich hier falsch oder wie seht ihr das ?
Gruß
Cassius
 

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