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Gast
Die "unbedingte" Gewährleistungsfrist beträgt nach wie vor nur sechs Monate. Anschließend hat man weitere achtzehn Monate "bedingte" Gewährleistung. In dieser Zeit muss - entsprechend der Beweisumkehr - jedoch der Kunde nachweisen, dass der Defekt schon zum Zeitpunkt des Kaufs bestand, aber eben erst nach den sechs Monaten (mehr oder minder aus dem Nichts) aufgetaucht ist.
Ach ja, und wenn der Kunde die Gewährleistung gar nicht in Anspruch nimmt, weil er beispielsweise den Händler "übergeht" und sich gleich direkt ans Service-Center wendet und sich auf die Garantie beruft, deren Auslegung nahezu ausschließlich vom Garantiegeber diktiert wird, hat er meist noch schlechtere Karten.
Ach ja, und wenn der Kunde die Gewährleistung gar nicht in Anspruch nimmt, weil er beispielsweise den Händler "übergeht" und sich gleich direkt ans Service-Center wendet und sich auf die Garantie beruft, deren Auslegung nahezu ausschließlich vom Garantiegeber diktiert wird, hat er meist noch schlechtere Karten.