misterking86
Stamm-User
- 29
frank_m schrieb:Der Artikel ist ja schon insofern Quatsch, dass er von einer "Hersteller Gewährleistung" redet. Die gibt es nicht.
Ein Hersteller gibt Garantie. Für die Gewährleistung ist der Verkäufer verantwortlich. Die Gewährleistung währt zwar 2 Jahre, aber nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, da nicht mehr von einer Anfangsmangelhaftigkeit ausgegangen werden kann. Das heißt, nach 6 Monaten ist der praktische Nutzen der Gewährleistung eh gleich Null.
Und gerade heute habe ich in einem Thread hier eine Stellungnahme gelesen, die sehr glaubwürdig klang. Demnach kehrt sich bei der gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast auch schon innerhalb der ersten 6 Monate um, wenn ein unsachgemäßer Eingriff festgestellt wurde (wie z.B. rooten oder flashen). Das ist wirklich toll: Da hat man Anspruch auf die Gewährleistung, und muss gerade deshalb die Reparatur selber zahlen, weil die Bedingungen im Gesetzt zum Nachteile des Kunden beschrieben sind.
Klartext : wer flasht rootet hat einfach die arschkarte falls das handy einfach so ausbleiben sollte...yeah...