Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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Samsung gewährt für dieses Produkt eine Garantie gegen Material und Verarbeitungsfehler für einen Zeitraum von zwölf Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör. Bei Erwerb nach dem 01.05.2006 gewährt Samsung für dieses Produkt eine Garantie gegen Material- und Verarbeitungsfehler für den Zeitraum von vierundzwanzig Monaten und von sechs Monaten auf im Lieferumfang befindliches Zubehör

Garantieinformationen Samsung
 
TimeTurn schrieb:
Korrekt. MediaMarkt oder Saturn schicken es aber auch nur nach w-support (Herstellergarantie), auch wenn Du Gewährleistung in Anspruch nehmen willst.
Man hat Gewährleistungsanspruch gegen den Händler nur, wenn man es auch über ihn abwickelt. Also: Wer direkt zum w-support schickt, verzichtet unter Umständen auf seine Gewährleistung und der Händler kann sagen "da hat ja jemand anders dran herumgefummelt (selbst wenn das der gleiche Auftragnehmer wäre, der die Gewährleistung durchführt). Es sei denn, er lässt es sich von MM oder Saturn schriftlich bestätigen, dass er das tun soll.

Wobei ich sagen muss, dass ich bei Saturn sehr gute Erfahrungen gemacht habe. Der Versand eines HTC mit defektem Touch ging super schnell und Kulanz bei fehlender Quittung war auch kein Problem (Wann haben Sie es hier gekauft? Kein Problem, Sie erhalten eine neue Kopie Ihrer Rechnung). Eine Reparatur direkt bei der richtigen Stelle wäre vermutlich kein Problem für künftige Gewährleistung gewesen. Das ist bei MM sicher nicht wesentlich anders - kann aber natürlich auch stark von der Filiale oder dem jeweiligen Mitarbeiter abhängen.

Ich persönlich würde mich grundsätzlich vorrangig auf die Gewährleistung verlassen, und nur wenn auf etwas Garantie gegeben wird, das NICHT von der Gewährleistung abgedeckt ist, diese in Anspruch nehmen.
 
Es ist hoffnungslos :huh:
 
Ich mach hier mal zu. Alles wichtige war ja geklärt.
 
Hallo ich muss mal das Thema raus holen, habe ein s3 zu meinen Vertrag bekommen
Habe nur ein Schreiben dazu wo drauf steht VERTRAGSVERLÄNGERUNG
darauf steht mein Name, Adresse, welches Handy, imei nr. , Preis. & wo ich es her habe, eine richtige Quittung was ich für das Handy bezahlt habe ( quasi ) kassenzettel habe ich keinen :(

Reicht das andere auch aus für Garantieansprüche? Kann mir da jemand helfen? Danke im voraus
 
reicht so auch aus
 
hey leute, da ich ein franzöisches S3 habe,bin ich am überlegen ob ich das es flashen soll.

Aber da ich keine große lust gerade habe meine garantie deshalb zu verlieren,wäre meine frage an euch

Bleibt die garantie ?

• Garantie trotz Root und Flash in der EU gesetzlich festgelegt – GIGA

hier steht zwar, das durch ein schaden durchs rooten oder flashen keine garantie gäbe aber wie ist der aktuelle stand bzw erfahrungsstand von euch usern hier, schließlich denkt wohl nicht jeder hersteller so wie die seite es da angibt...
 
Solange du eine Orginal FW von Samsung flasht bleibt die Garantie erhalten. Der Counter zählt nur bei inoffiziellen Sachen mit.
 
Auf rechnungen oder so steht ja auch nicht aus welchem land das handy ist oder ?

bin gerade echt am überlegen ...-.-
 
Also ich habe auch vor 2 Tagen mein schwarzes S3 erhalten.
Habe es über Ebay bestellt und es kam eine Französische Version das Handys.
Habe ich gleich an der Firmware erkannt und das die Kurzanleitung auch auf Französisch ist.

Fand ich nicht so prikelnd da es in der Artikelberschreibung nicht ausgewiesen war. ;(

Habe es gestern auf DBT geflasht und gut.
Wenn irgendwas sein solllte flash ich halt auf die Französische Zurück mal guggn.

mfg
 
Also was samsung zu mir eben meinte

Samsung Mobile Deutschland Hallo XXXXX, die Frage ist sehr speziell und betrifft rechtliche Aspekte - wir müssen sie weiterleiten, die Antwort erwarten wir erst nach den Feiertagen / Jahreswechsel im Lauf der ersten Kalenderwoche.
 
Solange du eine Stock Firmware flasht, die zu deinem ProductCode passt, ist das kein Problem.

Eine Firmware eines anderen ProductCodes ist natürlich nicht erlaubt. Außerdem kommt da die EFS Problematik ins Spiel, die im Zweifel zum Verlust der IMEI führen kann (Fälle davon gint es reichlich hier im Forum). Da musst du also all die Dinge rund um EFS Backup etc. beachten, bevor du dich an so einen Flash heranwagen darfst. Aber wie gesagt: Garantie ist dann weg, denn die Vorbereitungen dafür erfordern auch schon Root.
 
Kurze Frage.

Ich hab ja nun den ProduktCode geändert von Franz. zu Deutsch.
Habe vorher den EFS gesichert.
Counter ist auch auf 0

Kann der EFS Ordner jetzt einfach ohne zu Flashen kaputtgehen?
Denke nicht oder?

Und wenn ja einfach wieder restoren oder?

mfg
 
Theoretisch kann nichts passieren, aber praktisch hab ich schon mal davon gelesen dass so etwas angeblich passiert ist. Obwohl nicht gerootet oder sonstiges. .......
PS: speicherst du das Backup auf einem Computer gehen die Berechtigungen verloren. Ausser du packst es vorher auf dem Handy als Zip Datei.

Getapatalked via S3
 
Mystic schrieb:
...aber praktisch hab ich schon mal davon gelesen dass so etwas angeblich passiert ist. Obwohl nicht gerootet oder sonstiges. ......

wo haste was gelesen?

ist schlicht und ergreifend quatsch
 
Gut, es kann ein Defekt auftreten. Das ist natürlich nie auszuschließen. Aber das sich sonst so ohne Weiteres der EFS Ordner zerstört, halte ich für sehr unwahrscheinlich.
 
Wie gesagt, ein Defekt kann immer auftreten, und danach sieht mir der Fall aus.
 
Der Artikel ist ja schon insofern Quatsch, dass er von einer "Hersteller Gewährleistung" redet. Die gibt es nicht.

Ein Hersteller gibt Garantie. Für die Gewährleistung ist der Verkäufer verantwortlich. Die Gewährleistung währt zwar 2 Jahre, aber nach 6 Monaten kehrt sich die Beweislast um, da nicht mehr von einer Anfangsmangelhaftigkeit ausgegangen werden kann. Das heißt, nach 6 Monaten ist der praktische Nutzen der Gewährleistung eh gleich Null.

Und gerade heute habe ich in einem Thread hier eine Stellungnahme gelesen, die sehr glaubwürdig klang. Demnach kehrt sich bei der gesetzlichen Gewährleistung die Beweislast auch schon innerhalb der ersten 6 Monate um, wenn ein unsachgemäßer Eingriff festgestellt wurde (wie z.B. rooten oder flashen). Das ist wirklich toll: Da hat man Anspruch auf die Gewährleistung, und muss gerade deshalb die Reparatur selber zahlen, weil die Bedingungen im Gesetzt zum Nachteile des Kunden beschrieben sind.
 

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