Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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Melkor schrieb:
@pewe
Nein, das ist nicht rechtens!
DU als Käufer hast die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät.

Sprich du hast die alternative hier slbst zu wählen.

Selten einen solchen Schmarn gelesen.

Der Hersteller = Garantiegeber kann deine Wahlfreiheit mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit ablehnen, die Gewährleistung läuft über den Verkäufer, aber auch dieser kann dein Wahlrecht einschränken.

Bevor man hier Leute in die Irre führt, Finger von der Tastatur lassen :thumbdn:

I.d.R geht aber der hersteller hing und tauscht Geräte die < als 3 Monate sind, automatisch aus.

Du kannst auch gerne den Palandt zur Hilfe nehmen, wenn schon § genannt werden.

@Pewe,
wenn Du Hilfe brauchst, kurz ne PN.
 
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Ich habe über Arvato zweimal ein Austauschgerät für ein (Vodafone) HTC Magic bezogen.

Die Geräte waren zwar technisch okay, aber die Verarbeitung zumindest bei meinen Exemplaren mangelhaft: Schief bzw. versetzt eingebaute Displays. Beim weißen HTC Magic damals recht auffällig.

Das habe ich schon auf diese Generalüberholung geschoben, denn dort wird ja das Innenleben meines Wissens nach oft in ein neues Gehäuse verpackt.

Insofern würde ich auch nochmal schauen, dass du ein neues Exemplar erhälst.

Rein rechtlich ist gegen die T-Mobile-Praxis aber denke ich nichts einzuwenden, und mein Fall ist wohl auch nicht die Regel.
 
Markus S schrieb:
Selten einen solchen Schmarn gelesen.

Der Hersteller = Garantiegeber kann deine Wahlfreiheit mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit ablehnen, die Gewährleistung läuft über den Verkäufer, aber auch dieser kann dein Wahlrecht einschränken.

Bevor man hier Leute in die Irre führt, Finger von der Tastatur lassen :thumbdn:

I.d.R geht aber der hersteller hing und tauscht Geräte die < als 3 Monate sind, automatisch aus.

Du kannst auch gerne den Palandt zur Hilfe nehmen, wenn schon § genannt werden.

@Pewe,
wenn Du Hilfe brauchst, kurz ne PN.

Keine Ahnung was deine Kompetenz ist das als "Schmarren" abzutun

I.d.R geht aber der hersteller hing und tauscht Geräte die < als 3 Monate sind, automatisch aus.

Genau, DoA (Death on Arrival) aber scheinbar sind die Herren zu faul dazu.
Aber drei Monate wäre mir neu (Quelle?)

Du kannst auch gerne den Palandt zur Hilfe nehmen, wenn schon § genannt werden.

BGB - Einzelnorm

"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Ich hoffe du brauchst keinen Palandt, um ihm das Recht abzusprechen, selbst zu wählen. (wenn man Sachmangel als gegeben annimmt)
Klar kann dann der Händler ablehnen und auf "unverhältnismäßigen Kosten" verweisen, aber das ist hier definitiv nicht der Fall (zumindest bei Versandkosten von 3€)

Der ursprüngliche Beitrag von 15:34 Uhr wurde um 15:38 Uhr ergänzt:

Edit: du spielst wohl auf den 439 - 3 a...naja, das ist schon grenzwertig, da es sehr wohl "erhebliche Nachteile" für den Käufer gibt
 
Melkor schrieb:
"(1) Der Käufer kann als Nacherfüllung nach seiner Wahl die Beseitigung des Mangels oder die Lieferung einer mangelfreien Sache verlangen."

Eine mangelfreie Sache kann auch durch ein generalüberholtes Gerät gegeben sein.

Der Anspruch auf eine mangelfreie Sache ist da - wie T-Mobile das bewerkstelligt bleibt aber ihnen überlassen.
Ergo wählen sie die wirtschaftlichste Variante über einen Reperatur/Wiederaufbereitungs-Subunternehmer wie Arvato o.ä.
 
XR-7 schrieb:
Eine mangelfreie Sache kann auch durch ein generalüberholtes Gerät gegeben sein.

Der Anspruch auf eine mangelfreie Sache ist da - wie T-Mobile das bewerkstelligt bleibt aber ihnen überlassen.
Ergo wählen sie die wirtschaftlichste Variante über einen Reperatur/Wiederaufbereitungs-Subunternehmer wie Arvato o.ä.

Der Verkäufer kann aber nicht mit dem wirtschaftlichsten Variante argumentieren sondern nur wenn damit unverhältnis hohe Kosten verbunden wären.
Das ist bei einer separaten Einsendung zu Arvato sicher nicht anders.

(genau genommen kostet T-Mobile das genauso viel... es ist nur eine andere Logistik)

Der einzige Unterschied ist eigentlich nur für den Käufer gegeben: der muss länger auf sein Handy verzichten - freiwillig und er hat nicht den Nachteil, dass "sein" Gerät in andere Hände kommt
 
Melkor schrieb:
Der Verkäufer kann aber nicht mit dem wirtschaftlichsten Variante argumentieren sondern nur wenn damit unverhältnis hohe Kosten verbunden wären.

Die Ursprungsfrage war ja, ob er Anspruch auf ein neues Gerät hat, oder ob auch ein überholtes Genüge tut.

Ich würde dir insofern Recht geben: Er kann tatsächlich zwischen Reperatur (Option 1) und Austausch (Option 2) wählen, wenn T-Mobile nicht gerade belegen kann, dass Option 1 nicht machbar / zu teuer ist.

Andererseits muss er bzgl. einer mängelfreien Sache auch ein überholtes Austauschgerät akzeptieren.

// Update:
Übrigens sind diese Austauschgeräte wohl auch der Grund dafür, dass man z.B. bei Vodafone relativ schnell und unkompliziert ein Handy tauschen kann - die Modelle werden dann dem Tauschgeräte-Kreislauf zugeführt; die Grenzkosten für einen weiteren Austausch dürften eher gering sein.
 
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Ok, da hatte ich mich wohl von der Ursprungsfrage zu weit entfernt!
Wobei Pewe ja mit einem reparierten auch zufrieden wäre (siehe Beitrag 3) - und daruf hab ich mich jetzt bezogen.

Dann wird es aber kompliziert und kommt darauf an, was der Hersteller ggü. dem Händler vereinbart hat.
Theoretisch hätte pewe die Funktion im Laden testen müssen und danach entscheiden können/müssen.

Wenn er online bestellt hat, dann geht das Gerät einfach zurück (Widerspruch)
 
...oh je, ich wollte jetzt hier natürlich keine Endlosdiskussion führen aber es ist trotzdem spannend :))

Ich würde es ja vollkommen akzeptieren, wenn ich mein Gerät in Reperatur gebe und es reperiert zurück bekomme aber das macht die Telekom nicht!!!

Ich bekomme lediglich nur ein neuwertig generalüberholtes Austauschgerät und da hab ich kein Bock drauf.

Ich habe das Gerät schließlich neu gekauft und wenn der Hersteller nicht in der Lage ist einwandfreie ware an den Endverbraucher raus zu geben, dann interessieren mich ehrlich gesagt nicht irgendwelche wirtschaftliche Verhältnisse denn dann sehe ich eindeutig Anspruch auf NEUEN Ersatz!?
 
pewe41 schrieb:
[...] Anspruch auf NEUEN Ersatz!?

Recht haben ist das eine, Recht bekommen das andere.
Theoretisch könntest du denke ich schon schon auf deinem Standpunkt beharren und T-Mobile erstmal den Nachweis abtrotzen, dass eine Reparatur deines Geräts tatsächlich unverhältnismäßig ist.
Soweit wird es in der Praxis halt selten kommen, den die meisten Kunden freuen sich, direkt ein Austauschgerät zu bekommen (dass diese generalüberholt sind, wissen wohl die meisten nicht).

An deiner Stelle würde ich zunächst versuchen nochmal etwas Druck zu machen (direkt neues Gerät oder Reparatur deines Geräts). Auf einen Rechtsstreit wg. einem (wenn auch teurem) Smartphone hat der Händler auch keine Lust.

Wenn das alles nichts hilft kannst du immer noch beim generalüberholten Gerät penibel sein - und etwaige Verarbeitungsfehler reklamieren.

@Melkor: Kein Ding, wir hatten mit unseren Ansichten ja dieselbe Richtung :)
 
Schick es bei W-Support ein und lass es bei denen Reparieren - du hast als Endkunde 2 Jahre Herstellergarantie ggü. Samsung und die kannst du bei jedem zertifizierten Werkstatt geltend machen
 
SamMobile Firmware Page

Hier findest du alle Firmwares die du willst.
Ich bin gerade selbst am überlegen ob ich von meiner ATO auf DBT wechseln soll.
Gibt es bis auf dem Produktionscode da irgendeinen Unterschied? Anderes Modem oder sonst etwas?
 
glaube nicht
habe nur geflasht weil ich kein bock habe auf updates immer warten zu müssen..
wie bei ics fürs note.. bevor die open austria gekommen ist hatten sogar die provider schon ics freigegeben..
 
Schätze mal ich werd dann auch auf DBT umsteigen. Hast du gewiped oder einfach drüber geflashed? Nandroid Backup hab ich eh, falls es in die Hose geht.
 
Nö einfach mit odin geflasht. Danach mit *2767*3855# nen fullwipe gemacht..
Falls du das Problem hast mit "Nachrichten angehalten" flash nochmal drüber mit der dbt. Danach nochmal nen fullwipe.
Ist evtl unnötig aber hat bei mir so geklappt

gesendet von meinem GT-I9300 <3
 
ShannonAUT schrieb:
Schätze mal ich werd dann auch auf DBT umsteigen. Hast du gewiped oder einfach drüber geflashed? Nandroid Backup hab ich eh, falls es in die Hose geht.

Welchen Vorteil versprichst du dir davon??
 
@Melkor,

Sry, aber selbst nach großzügigster betrachtungsweise kann ich deine Argumentationskette nicht nachvollziehen.

Erst der Palandt ist es, der das BGB mit Leben füllt, also nützt es dem TE hier wenig, einfach nur ins blaue hinein irgendwelche Sachen aus dem BGB zu zitieren.

Der Kunde hat das Recht auf eine mangelfreie Ware, wie der Hersteller das nun bewerkstelligt, ist seine Sache.

Wenn also eine Instandsetzung im Rahmen der Gewährleistung - oder Garantie für diesen günstiger ist, kann er durchaus mit der Wirtschaftlichkeit kommen.

Gerne können wir diese Diskussion auch in Bezug auf die letzten Rechtsprechung des EuGH in Verbdinung mit Karlsruhe in einem anderen Forum diskutieren.
 
pewe41;3471519Ich würde es ja vollkommen akzeptieren schrieb:
Na komm, in beiden Fällen (Reparatur und Austausch) bekommst du ein repariertes funktionsfähiges Gerät, das eine Mal sofort das andere Mal nach 2 Wochen. Wo ist dein Problem?
Anspruch auf ein Neues originalverpacktes hast du ohnehin nicht.
Und bei einem Neuen hast du auch keine Sicherheit, dass es mängelfrei ist.
 
Dr.Franz schrieb:
Welchen Vorteil versprichst du dir davon??

Mein Fehler, habe nicht auf die DBT sondern auf die BTO gewechselt.
Base Firmware: I9300XXALF2 (4.0.4)
Region Europe
Country: United Kingdom
Carrier: Unbranded
Build Date: 5 June 2012
Modem: XXLF2
CSC: OXALF2
Change List: 671647


Wenn man die Changelists vergleicht hat sich einiges zur ursprünglichen Firmware getan.

671647 zu 554452 bei LE8.
Geflashed hab ich in der Hoffnung, dass ich dann per Stock Videoplayer auf meinen NAS (mittels DLNA) zugreifen kann. Leider geht das immer noch nicht :-/
 
Wenn ich ein Neugerät bezahle, will ich auch ein Neugerät bekommen.

Ansonsten 14 Tage Rückgaberecht ohne Angabe von Gründen. Solln se auf ihrem Müll sitzen bleiben.
Und Du kaufst Dir woanders ein neues.

Weiß nicht wie das mit Geräten aussieht, die durch Verträge subventioniert sind. Aber auch dann gilt 14 Tage Rückgaberecht.
 
@markus
Meine Erfahrung: Wenn du dem Shop-Mitarbeiter oder der Hotline mit Paragraphen kommst, dann klappen plötzlich Dinge, die man nicht für möglich hielt.
Das die Argumentation ggü. der Rechtsabteilung anders aussehen muss, ist mir auch klar.
Grundsätzlich bezog ich mich ja auch auf das Thema Reparatur oder Austausch.
Da mit Wirtschaftlichkeit zu argumentieren halte ich für gewagt:

Kurzes Bsp:
Umtausch gg. repariertes Gerät: Händler schickt es ein zu Arvato, im Gegenzug schickt Arvato es zum Händler und repariert das eingeschickte Gerät
Reparatur: Händler schickt es zu Arvato, Arvato repariert es und schickt es zurück.

Der einzige Unterschied ist die längere Durchlaufzeit für den Kunden - für Arvato/T-Mobile fallen wahrscheinlich keine Mehrkosten an, da die Vorgänge dieselben sind, wie beim Standardverfahren.
Einzig die Abweichung vom Standardverfahren wäre ein Grund für das Argument Unwirtschaftlichkeit. aber ich weiß, dass z.B. Vodafone von diesem Verfahren abweichen kann (und die haben auch Arvato als Austauschpartner)

Aber sei es drum. Die frage ob er ein neues Gerät bekommen könnte, konnten/können wir nicht beantworten ;)

@renozeross
bin ich bei dir, aber Pewe hat sich immer noch nicht geäußert ob offline oder online gekauft (nur im letzteren Fall wäre das gesetzlich Möglich). Bei offline Kauf muss der Händler das mitmachen
 

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