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Markus S
Gast
Melkor schrieb:@pewe
Nein, das ist nicht rechtens!
DU als Käufer hast die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät.
Sprich du hast die alternative hier slbst zu wählen.
Selten einen solchen Schmarn gelesen.
Der Hersteller = Garantiegeber kann deine Wahlfreiheit mit Blick auf die Wirtschaftlichkeit ablehnen, die Gewährleistung läuft über den Verkäufer, aber auch dieser kann dein Wahlrecht einschränken.
Bevor man hier Leute in die Irre führt, Finger von der Tastatur lassen
I.d.R geht aber der hersteller hing und tauscht Geräte die < als 3 Monate sind, automatisch aus.
Du kannst auch gerne den Palandt zur Hilfe nehmen, wenn schon § genannt werden.
@Pewe,
wenn Du Hilfe brauchst, kurz ne PN.