Erfahrung mit der von Samsung eingeräumten Garantie? - BEITRAG #1 BEACHTEN!

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Wobei gerade beim AMOLED-Display die normalen Einstellmöglichkeiten genauso viel Möglichkeiten zum Mist bauen haben:
- Aktiv bleiben beim Laden
- Display time-Out höher als 2min

;)
 
Melkor schrieb:
Wobei gerade beim AMOLED-Display die normalen Einstellmöglichkeiten genauso viel Möglichkeiten zum Mist bauen haben:
- Aktiv bleiben beim Laden
- Display time-Out höher als 2min
Das kann ja 'dauertauglich' sein, wenn die maximalen Betriebsparameter sicher sind. Aber wenn z.B. ein Customkernel diese jenseits sicherer Grenzen verschiebt, siehts schlecht aus.

Allerdings gebe ich dir recht, dass Samsung mit den Betriebsparametern auch Mist gebaut hat, wenn es offenbar Einbrennen gibt, wenn Leute häufig mit 100% arbeiten (so siehts ja aus). Ich kann nur raten, dass das Marketinggründe hat: jeder schaut, wie hell das Display 'geht'. Das steht auch in jedem Test. Das S3 ist übrigens offenbar jetzt dunkler bei 100%, mein 7.7 ist es auch. Prompt habe ich schon ein paar mal gelesen, dass das S3 'deutlich dunkler' sei, als ein 4S. Offenbar aber hat Samsung schon zuviele Displays tauschen müssen :).
 
Hi
Hab gestern ein S3 gekauft.. CSC war ATO, freies Gerät.
Habe heute morgen gerootet, EFS Backup gemacht, dacnach den Counter resettet und dann die DBT Firmware geflasht.

Falls ich mein S3 jetzt einschicken muss, muss ich ich wieder auf die ATO zurückflashen oder ist das bei einem freien Gerät egal?

mfg
 
Lese bitte die Anleitung. Da sollte genau beschrieben wie es geht. Original Firmware flashen und Counter zurückstellen.

Gesendet von meinem ZTE-BLADE mit Tapatalk 2
 
Zuletzt bearbeitet:
Hast du meinen Post gelesen? :D
Ich habe eine freies Gerät mit ATO Ländercode gekauft, gerootet, EFS Backup gemacht.
Danach den Counter zurückgesetzt und die Firmware mit DBT Ländercode geflasht..
Ich habe also keinen positiven Counter und keinen Root.
Will nur wissen ob mir die Garantie verweigert wird wenn ich das S3 mit DBT Firmware einschicke..

Original Firmware flashen bezieht sich in der Anleitung ja auf S3 die Branding haben..
 
Zuletzt bearbeitet:
Ok, sorry dann sollte mit Garantie kein Problem sein!:rolleyes2:
 
Kann das jemand bestätigen? :)
 
Dürfte egal sein, ansonsten halt einfach vor einschicken wieder die ATO Flashen ?
Und wenns nichtmehr Flashbar ist, dann is das Samsung auch egal :D
 
das problem ist mir ist keine flashbare ATO Version bekannt ? oder gibt es eine ich fange mit der flasherei erst ein wenn ich eine ato habe auf die ich zurück kann für den Fall der Fälle :)

obwohl es mir in den fingern juckt odin auch beim s3 anzuwerfen ;)
 
oh es gibt ne ato zum flashen hast du zufällig auch einen link für mich ;) *ganzliebfrag*

bin beim s3 noch nicht so drinn in der materie wo es was gibt - weil bis gestern das s1 noch das flashopfer war ;)

edit danke nochmals - jetzt nur noch efs sichern und am wochenende werd ich dann mal loslegen mit dem ersten flash fürs s3 :D
 
Zuletzt bearbeitet:
Solange original Samsung FW geflasht werden ist es egal. Der Counter sollte sich nicht erhöhen und Garantie bleibt erhalten.
 
Hallo,

ich habe am vergangenen Samstag durch Vertragsverlängerung ein neues SGS3
bekommen.

Die Gesprächsqualität bei jedem Gesprächspartner ist sehr schlecht.
Ich habe auch schon den Haken bei "Rauschen reduzieren" deaktiviert.

Es ist zwar jetzt besser und fließender aber jeder sagt, das Gespräche von meinem alten Nokia Handy wesentlich angenehmer und nicht so dumpf waren.

Gegen ein Austauschgerät nimmt der Vertragspartner das Handy wieder zurück:
Ich bekomme aber kein neues sondern ein generalüberholtes neuwertiges Handy und mit dieser Masche bin ich äußerst unzufrieden.

Ist es überhaupt rechtens?

Wenn ich mir ein nigelnagelneues Teil kaufe, dann gehe ich doch stark davon aus, das es funktioniert, oder?
Wenn nicht, dann habe ich doch Anspruch auf NEUEN Ersatz oder und nicht auf etwas generalüberholtes :cursing:

Wie seht Ihr das?

Grüße von pewe41
 
Sag doch einmal wo du das Handy gekauft hast und welcher Provider.
 
mein Vertrag läuft über D1 / Telekom...
und da sagte man mir, das es angeblich so üblich sei und man nichts machen kann.
Ich bekomme auch mein Handy, welches ich eintausche nicht repariert zurück sondern nur das generalüberholte neuwertige Handy...
 
Naja, verstehe schon, dass du dich ärgerst - aber dieses Gerät ist wenigstens geprüft und sollte keine Fehler mehr haben.
Stört es dich prinzipiell oder hast an dem neuen Gerät konkret etwas auszusetzen?
 
neee...prinzipiell finde ich das Gerät Klasse aber neben den ganzen Highlights sollte es natürlich auch eine gute Gesprächsqualität haben sonst brauche ich so ein Teil nicht.

Was bedeutet eigentlich Rauschunterdrückung und wieso ist es vom Hersteller bereits aktiviert, wenn es bei Gesprächen dann zu groben Störungen kommt.
Ich hab das selber ja nicht mit bekommen und bei mir kamen meine Gesprächspartner sehr gut an aber auf der anderen Seite war es sehr hallen und abgehackt bzw. wurden ganze Sätze gar nicht verstanden.

Ist es wirklich eine Allgemeinkrankheit bei Samsung?

Auch die Empfangsbereitschaft lässt etwas zu wünschen übrig.
Mein altes Nokia Smartphone liegt hier neben dem SGS3, beide mit D1-Netzt
und das Nokia hat einen besseren Empfang (alle Balken sind da) wie das SGS3 welches meistens nur einen Balken hat.
Woran könnte das liegen?
 
@pewe
Nein, das ist nicht rechtens!
DU als Käufer hast die Wahl zwischen Reparatur oder Austausch gegen ein gleichwertiges Gerät.

Sprich du hast die alternative hier slbst zu wählen.

Wenn du denn Fehler gleich am Montag oder so gemeldet hast, würde ich das als Death on Arrival bezeichnen und ein Neugerät verlangen.
Ansonsten würde ich ihm das Gerät zurückgeben (wenn online bestellt)
 
@Melkor,

danke danke für Deine Antwort!
Aber die Herrschaften von der Telekom stellen sich stur und meinen,
das die Abwicklung bei denen so von statten geht.

Mein Gerät selber erhalte ich nicht nach einer reperatur zurück aber ich möchte natürlich auch kein gebrauchtes denn schließlich hab ich ja meins vergangenen Samstag als neu erworben und hab ja auch Garantie drauf und dann möchte ich natürlich nichts neuwertig überholtes, was andere schon in den händen hatten. Grrrrrrrrrrrrr, diese Telekom :mad2:

Ich weiß nicht was ich jetzt machen soll...:confused:
 
Ist das ein T-Shop oder die Hotline?

Ansonsten hast du laut §439 BGB zwei Möglichkeiten:
- Reparatur
- Austausch gegen mangelfreie Sache

Wenn sich der T-Shop weiter weigert, schickst das Gerät selbst an W-Support, die reparieren das auch!
 

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