HTCDesire
Enthusiast
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Das Gerät wurde offenbar gebraucht verkauft, demnach ist üblicherweise jegliche Gewährleistung oder Mängelhaftung, genauso wie eine Rückgabe ausgeschlossen. - Im anderen Fall haftet der Verkäufer für Mängel und deren Beseitigung - und nicht Telekom, Samsung, W-Support oder sonst wer.Melkor schrieb:....
Ich würde eine schriftliche Kopie verlangen, ansonsten würde ich das Geschäft rückabwickeln, da das Gerät ein nicht genannten Mangel hat (keine Garantie), oder er soll für Garantieschäden zahlen....