Displayschaden ohne Fremdeinwirkung

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K

Klendathu

Neues Mitglied
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Hallo,

Mein Acer Tablet (Iconia B1-730 HD) hat plötzlich einen Sprung im Glas vor dem Display, der sich von links nach rechts quer über den Bildschirm, mittig, erstreckt. Ich habe das Tablet nicht unsachgemäß verwendet, es fallen lassen, mich drauf gesetzt oder Ähnliches, weswegen ich davon ausgehe, dass der Schaden ohne Fremdeinwirkung entstanden ist. Funktionell gesehen ist das Tablet aber noch i.O., bedeutet, Funktion und Bedienung sind tadellos.

Frage 1: Hat jemander Erfahrungen mit Rissen im Glas vor dem Display ohne Fremdeinwirkung? Wie entstehen diese? Ist mein Riss, der Beschreibung nach, typisch dafür? Wie sehen diese normalerweise aus?

Frage 2: Ich habe heute morgen mal beim Kundensupport von Acer nachgefragt, ob dies ein Garantiefall wäre. Man sagte mir, dass dies normalerweise nicht so sei, da solche Schäden meist eigenverschuldet sind.
Ich könne das Gerät allerdings einschicken und hinsichtlich dem Schaden und Garantie begutachten lassen.

Wie sieht es aus? Ist der Schaden kein Garantiefall? Gibt es etwas zu beachten, wenn ich das Gerät einreiche, damit vielleicht eher zu meinen Gunsten entschieden wird?

Bin für jede Hilfe oder Ratschlag dankbar!
 
Moin Klendathu und willkommen auf Android-Hilfe.

Hast Du mal ein Foto von dem Displayriss?



Gruß
Markus
 
Zuletzt bearbeitet:
Wo hast Du das Gerät gekauft?
 
Habe das Tablet beim Otto-Versand gekauft.
 
Wenn das Gerät <6 Monate alt ist, dann hast Du gute Chancen, danach kann ich nicht genau sagen...

Bitte die Reparatur UNBEDINGT über Deinen Händler abwickeln - in dem Fall Otto - denn der ist primär in der Pflicht!



Gruß
Markus
 
Danke für die schnelle Antwort. Ich habe eben bei Otto angerufen. Dort wurde mir gesagt, dass ich mich an Acer selbst wenden muss für den Garantiefall.

Ist das so richtig? Ich selbst wäre eigentlich auch der Meinung gewesen, dass Otto, als Händler, dafür zuständig sei.

Ich möchte eigentlich einen weiteren, dann u.U. peinlichen, Anruf vermeiden.
 
Nein, der Händler ist für die Gewährleistung verantwortlich bzw. Dein Ansprechpartner zum Geltendmachen von Gewährleistungsansprüchen.

Mehr kann ich Dir aber jetzt nicht sagen, da wir keine Rechtsberatung hier machen.
Ich bitte dahingehend um Verständnis:)



Gruß
Markus
 

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