Bei ebay gekauft, Frage zur Garantiezeit

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Tja blöde Frage was hat es eigentlich gekostet? So langsam würde ich an Rücktritt denken denn was ist wenn der nächste Fehler nicht so offensichtlich ist
Und ja Folie gehört drauf.
Außer vllt bei BWare ?
 
362,- Euro. Wurde als "Neu" verkauft, allerdings nur mit 1 Jahr Händlergarantie. Von B-Ware war im Angebot keine Rede. Ist aber schon naheliegend. Ich jammere auch nicht rum, ich schaue mal ganz gelassen, was noch geschieht. Klar, Rücktritt bleibt ja immer noch offen.
 
Sehr merkwürdig. Auf Neuware gibt es in D grundsätzlich 2 Jahre Gewährleistung für die der Händler gerade stehen muss. Alle Beschränkungen dieses Rechtes sind unzulässig. Der Händler erscheint mir wenig seriös.

Der ursprüngliche Beitrag von 12:17 Uhr wurde um 12:31 Uhr ergänzt:

Nachtrag : Angebots Beschreibung ('Vorführgerät') widerspricht der bei ebay vorgenommenen Kategorisierung als 'Neuware'. Das halte ich für irreführend und unzulässig. Ich würde zurücktreten und den Händler bei ebay melden.
 
Nun ja, so ganz blauäugig bin ich ja nicht, daß ich nicht irgendwas vermutet habe, ich konnte mir aber nicht vorstellen, daß es so eine Masse an sochen Geräten gibt, die dann von einem kleinen Kreis von Händlern wieder an den Mann gebracht werden. Dieser Händler hat laufend solche Angebote mit nur 12 Monate Händlergarantie, auch andere Fabrikate. Er unterscheidet auch und bietet manche "mit Gebrauchsspuren" an. Andere aber als "Neu". Und da ist er offensichtlich etwas zu großzügig mit dieser Auslegung. "Neu" heißt für mich "gänzlich ohne Gebrauchsspuren", ich würde aber bei diesem Preis auch einen Warenrückläufer akzeptieren, bei dem z.B. die Verpackung nicht einwandfrei wäre. Ansonsten: Bei Amazon ist der niedrigste Preis 599 Euro, da sind sie dann aber wirklich neu. Ingesamt scheint dieser Händler sich aber immer mit seinen Kunden zu einigen, denn er hat keine nennenswerten Negativbewertungen bei ebay, die Gegenteiliges vermuten ließen. Ich bin nun gespannt, was er anbietet, ich denke, er wird die Rückabwicklung vorschlagen. (und er wird dieses, was ich jetzt habe, erneut zur Auktion stellen, "mit leichten Gebrauchsspuren" und wird einen Käufer dafür finden, der ihm das bezahlt, was ich bezahlt habe)
 
362 . mh ist ja auch ein guter Preis allerdings ohne richtige Garantie denn Gewährleistung ist nicht gleichwertig.
Wenn es mal optisch passt und 3 Monate später geht irgendwas nicht mehr dann musst du doch nachweisen das es schon beim Kauf defekt war oder liege ich da falsch?
 
Ist nicht einfach mit Garantie und Gewährleistung, mußte auch erst googeln.
24 Monate-Händlergewährleistung sind Pflicht.
12 Monate-Händlergewährleistung gibt es nur bei gebrauchten Sachen, auch Vorführgeräten etc..

In den ersten 6 Monaten der 12 monatigen Händlergewährleistung gilt anzunehmen, daß ein Mangel schon zu Beginn bestand. Danach muß der Käufer dieses beweisen, was nicht leicht sein dürfte.

24 Monate Hersteller-Garatie geht immer über die gesetzliche Gewährleistung hinaus. Kann diese allerdings auch nicht aushebeln oder schlechter stellen, selbst wenn es in den AGBs steht und der Kunde diese ausdrücklich anerkannt hat. Gilt dann als "rechtsunwirksame Vereinbarung" oder so.

Nur mit der ASUS-Garantie kann man richtig ruhig schlafen. Das ist schon klar. In meinem Falle habe ich eigentlich nur 6 Monate "Garantie", danach nur noch, wenn der Händler guten Willens ist. Ich überlege noch, ob ich das will....
 

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