S
Sukram2011
Fortgeschrittenes Mitglied
- 71
So Leute,
nachdem Garak ja den anderen Thread dicht gemacht hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mal über die Vorschriften informieren.
Garak selbst hat ja in dem anderen Thread https://www.android-hilfe.de/forum/...und-advanced.183333-page-35.html#post-2707100 geschrieben: "Mich würde das jetzt auch mal interessieren, also nur zu, bitte erkläre uns dies."
und
hier: https://www.android-hilfe.de/forum/...und-advanced.183333-page-35.html#post-2707315, (Zitat) "Tut mir Leid, ich verstehe nicht was eine Unfallverhütung am Arbeitsplatz mit einem Netzteil zu tun hat, welches bei jemandem zu Hause ein Tablet auflädt. "
Bitteschön. Die wichtigen Sätze sind rot markiert:
(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluß elektrischer Betriebsmittel gebildet.
(2) Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat. Eine elektrotechnische Regel gilt als eingehalten, wenn eine ebenso wirksame andere Maßnahme getroffen wird; der Berufsgenossenschaft ist auf Verlangen nachzuweisen, daß die Maßnahme ebenso wirksam ist.
=> Da ein Unternehmer auch privat mitgebrache Geräte dieser Prüfung unterziehen muss und sogar Vermieter und Wohnungseigentümer nach diesen Vorschriften geprüft werden können (kann ggf. verhänglich werden, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt und die Prüfung nicht nach BGV A3 erfolgte), ist völlig klar, dass diese Vorschrift auch zur Prüfung für rein privat genutzte Geräte heranziehbar ist, noch dazu, wenn es nur um die Ergebnisse der Prüfung geht ...
(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Es gilt außerdem: Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluß einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch einen Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
=> Damit sollte klar sein, dass LouCipher Recht damit hat, dass man das als Elektriker wissen sollte ...
Übrigens: Die Prüfung nach EN 61000-3-2 ist in diesem Fall uninteressant, weil in der Verordnung steht, dass sie nur dann auf alle elektrische Geräte Anwendung findet, wenn die Geräte zum Anschluss an das öffentliche Niederspannungs-Verteilnetz mit 220V oder mehr vorgesehen sind, mit einer Leistung von mehr als 75W (50W), sowie Beleuchtungseinrichtungen unabhängig von der Leistung
=> Sorry, ist nicht bei unserem kleinen Tablet - es sei denn, es ist nur eine 7 Zoll große Beleuchtungseinrichtung ;-)
Gruß,
Sukram.
nachdem Garak ja den anderen Thread dicht gemacht hat, möchte ich die Gelegenheit nutzen und mal über die Vorschriften informieren.
Garak selbst hat ja in dem anderen Thread https://www.android-hilfe.de/forum/...und-advanced.183333-page-35.html#post-2707100 geschrieben: "Mich würde das jetzt auch mal interessieren, also nur zu, bitte erkläre uns dies."
und
hier: https://www.android-hilfe.de/forum/...und-advanced.183333-page-35.html#post-2707315, (Zitat) "Tut mir Leid, ich verstehe nicht was eine Unfallverhütung am Arbeitsplatz mit einem Netzteil zu tun hat, welches bei jemandem zu Hause ein Tablet auflädt. "
Bitteschön. Die wichtigen Sätze sind rot markiert:
(1) Elektrische Betriebsmittel im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind alle Gegenstände, die als ganzes oder in einzelnen Teilen dem Anwenden elektrischer Energie (z. B. Gegenstände zum Erzeugen, Fortleiten, Verteilen, Speichern, Messen, Umsetzen und Verbrauchen) oder dem Übertragen, Verteilen und Verarbeiten von Informationen (z. B. Gegenstände der Fernmelde- und Informationstechnik) dienen. Den elektrischen Betriebsmitteln werden gleichgesetzt Schutz- und Hilfsmittel, soweit an diese Anforderungen hinsichtlich der elektrischen Sicherheit gestellt werden. Elektrische Anlagen werden durch Zusammenschluß elektrischer Betriebsmittel gebildet.
(2) Elektrotechnische Regeln im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift sind die allgemein anerkannten Regeln der Elektrotechnik, die in den VDE-Bestimmungen enthalten sind, auf die die Berufsgenossenschaft in ihrem Mitteilungsblatt verwiesen hat. Eine elektrotechnische Regel gilt als eingehalten, wenn eine ebenso wirksame andere Maßnahme getroffen wird; der Berufsgenossenschaft ist auf Verlangen nachzuweisen, daß die Maßnahme ebenso wirksam ist.
=> Da ein Unternehmer auch privat mitgebrache Geräte dieser Prüfung unterziehen muss und sogar Vermieter und Wohnungseigentümer nach diesen Vorschriften geprüft werden können (kann ggf. verhänglich werden, wenn es zu einem Versicherungsfall kommt und die Prüfung nicht nach BGV A3 erfolgte), ist völlig klar, dass diese Vorschrift auch zur Prüfung für rein privat genutzte Geräte heranziehbar ist, noch dazu, wenn es nur um die Ergebnisse der Prüfung geht ...
(3) Als Elektrofachkraft im Sinne dieser Unfallverhütungsvorschrift gilt, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung, Kenntnisse und Erfahrungen sowie Kenntnis der einschlägigen Bestimmungen die ihm übertragenen Arbeiten beurteilen und mögliche Gefahren erkennen kann.
Es gilt außerdem: Die fachliche Qualifikation als Elektrofachkraft wird im Regelfall durch den erfolgreichen Abschluß einer Ausbildung, z. B. als Elektroingenieur, Elektrotechniker, Elektromeister, Elektrogeselle, nachgewiesen. Sie kann auch durch eine mehrjährige Tätigkeit mit Ausbildung in Theorie und Praxis nach Überprüfung durch einen Elektrofachkraft nachgewiesen werden.
=> Damit sollte klar sein, dass LouCipher Recht damit hat, dass man das als Elektriker wissen sollte ...
Übrigens: Die Prüfung nach EN 61000-3-2 ist in diesem Fall uninteressant, weil in der Verordnung steht, dass sie nur dann auf alle elektrische Geräte Anwendung findet, wenn die Geräte zum Anschluss an das öffentliche Niederspannungs-Verteilnetz mit 220V oder mehr vorgesehen sind, mit einer Leistung von mehr als 75W (50W), sowie Beleuchtungseinrichtungen unabhängig von der Leistung
=> Sorry, ist nicht bei unserem kleinen Tablet - es sei denn, es ist nur eine 7 Zoll große Beleuchtungseinrichtung ;-)
Gruß,
Sukram.
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