Wird es 7.7 in Deutschland geben?

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H

herrmausd

Neues Mitglied
1
Hallo

die akutellsten Infos, die ich bei Google gefunden habe sind von Ende November. Gibt es hier neue verlässliche Infos, ob 7.7 in Deutschland zeitnah angeboten wird?

Gruß

Paul
 
vor der Hauptverhandlung am 31.01 mit Apple auf jeden Fall nicht!
Nacher könnt ich es mir vielleicht mit abgeändertem Design wie es Samsung bereits beim 10.1 N gemacht hat, das speziell für den deutschen Markt gefertigt wird und so der Patentstreit mit Apple umgangen wurde.


mfG Hans
 
Dann drücken wir morgen alle mal die Daumen,oder? ;)
 
Ich könnt mir vorstellen das es vom GT 7.7 auch eine N Version mit einem größeren silbernen Rahmen worin die Lautsprecher integriert sind geben wird.
 
Bin gespannt wann es ein Statement zum Prozess heute geben wird!!!
 
Im Prozess ging es aber um 8.9 und 10.1 oder habe ich das falsch verstanden? Gibt es für den 7.7 ebenfalls eine "Sperre"?
 
Nen kleiner Bericht von Androidpit zwecks des Gerichtsverfahrens heute. Hab mal kursiviert was das Tab 7.7 angeht! Alles irgendwie Komisch!




Voll der Nerv, aber echt. Muss ich jetzt einfach mal so sagen, denn was da jetzt schon eine ganze Weile zwischen Samsung und Apple abgeht, braucht einfach kein Mensch. Das OLG Düsseldorf hat heute bekanntgegeben, dass die einstweilige Verfügung gegen die beiden Samsung Galaxy Tabs (Galaxy Tab 10.1 und 8.9) weiterhin bestehen bleibt.
Das zwar nicht, weil die beiden Geräte dem Apple iPad Geschmacksmuster (unglaublich, in wievielen unserer Blogeinträge das Wort "Geschmacksmuster" (mein Unwort des Jahres 2011) auftaucht) zu nahe kommen, jedoch sind sie laut dem OLG Düsseldorf vom “Look and Feel”-Standpunkt zu sehr am iPad dran. Für Lars von Allaboutsamsung.de macht das zwar einen Unterschied (allerdings auch eher europaweit), für mich als deutschen "Tablet-User" jedoch nicht wirklich.
Nach wie vor dürfen die beiden Tablets also eigentlich nicht in Deutschland verkauft werden, sind aber trotzdem erhältlich (z. B. bei Getgoods (10.1 und 8.9, jeweils mit UMTS) und das sogar zu einem recht guten Preis). Somit wäre die ganze Sache ja eigentlich nicht so schlimm, allerdings zeigt zum Beispiel ein Erfahrungsbericht von Eric, einem unserer Blogger der englischsprachigen AndroidPIT-Seite, dass dies durchaus zu Problemen führen kann. Klar, wer ein verbotenes Gerät besitzt, hat dann halt doch im Zweifelsfall das Nachsehen, außer Samsung überlegt sich eine Regelung für die aktuelle „Ausnahmesituation“ in Deutschland.
Das Galaxy Tab 10.1N steht dann vielleicht demnächst vor ähnlichen Problemen (das Galaxy Tab 7 Plus N eventuell auch?), aktuell darf dieses Gerät ganz regulär in Deutschland vertrieben werden, das kann sich aber auch noch ändern. Beim Galaxy Tab 7.7 blick ich grad selbst nicht mehr durch, denn auch dieses Tablet taucht schon bei den ersten deutschen Händlern auf, ist doch aber eigentlich „verboten“?
Zusammengefasst ist die aktuelle Situation für Samsung/Android-Fans, die sich ein Tablet zulegen wollen also wohl (im Großen und Ganzen) folgende:

  • Verbotene Geräte kaufen (was ja ironischerweise überhaupt nicht das Problem ist) und eventuell garantiemäßig angeschmiert sein
oder

  • Nicht verbotene Geräte kaufen, die dann aber vielleicht zukünftig verboten werden, womit man dann wieder garantiemäßig angeschmiert wäre
Mann, Mann, Mann, Apple und Samsung. Seht endlich ma zu, dass ihr die Sache irgendwie geregelt bekommt, sonst steigt der Nervfaktor wohl nicht nur im Android-Fan-Lager bis ins unermessliche. Auch Apple-Fans muss die Sache doch langsam tierisch auf den Senkel gehen, oder?
 
  • Danke
Reaktionen: SebastianK
Die können doch nicht nachträglich die Garantie verweigern, wenn man das Gerät gekauft hat, als es noch nicht verboten war. Das kann ich mir nicht vorstellen. :mellow:
Und falls doch, dann muß eben der Händler seine gesetzliche Gewährleistung einhalten.
 
Soweit ich die Einstweilige Verfügung richtig verstanden habe und aus meiner Sicht bewerte, heisst das zunächst nichts anderes, als dass SAMSUNG (!) die betreffenden Tabs hier in Deutschland nicht vertreiben darf.

In der Einstweiligen Verfügung steht m.E. nicht (!), dass wir Verbraucher in Deutschland diese betreffenden Tabs besitzen dürfen.

Für uns bedeutet dies schlussendlich vorerst nur ein logistisches Problem und sonst nichts!

Gruss
 
Besitzen darf man es. Auch sein eigenes aus dem Ausland mitgebrachtes verkaufen. Es geht ja rein um die gewerbliche Vermarktung.
 
Nur zur Klarstellung,

Garantie hat nichts mit den Kaufumständen zu tun, Garantie besteht auf jeden Fall;
Das Verbot bezieht sich auf den Verkauf des Gerätes und nicht auf den Kauf;
Ein anschließender Wegfall der Garantie wegen eines späteren Vertriebsverbotes widerspricht unserer Rechtsordnung und wäre absolut abwegig.

Gruß
Mischike (bin Jurist)
 
Der Verkauf betrifft doch nur SAMSUNG oder?

Wenn ich als Privatmann mein im Ausland erworbenes Tab privat verkaufe, betrifft mich die Einstweilige Verfügung m.E. nicht?!

Gruss
 
NewTab schrieb:
Der Verkauf betrifft doch nur SAMSUNG oder?

Wenn ich als Privatmann mein im Ausland erworbenes Tab privat verkaufe, betrifft mich die Einstweilige Verfügung m.E. nicht?!
Das ist vollkommen korrekt. Selbstverständlich darfst du dir im Ausland ein solches Gerät zulegen und dann privat verkaufen.
Kommt es von außerhalb der EU, musst du Zoll und Einfuhrsteuer berücksichtigen, aber illegal ist das nicht. Innerhalb der EU ist es unkritisch. Im Thread zu den Erfahrungen der ausländischen Bezugsquellen gibt es mehr dazu.

Es gibt ja auch ausländische Händler, vor allem Österreicher, die das nach Deutschland versenden. Das Urteil sagt ja lediglich aus, dass das Gerät in Deutschland nicht vertrieben werden darf. Von einem Vertrieb im Ausland und einer Lieferung nach Deutschland steht da nichts.
 

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