K
KurtKnaller
Dauer-User
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@anil44
Mein Beileid. Habe Deine Geschichte gerade erst gelesen.
Leider hat Dein Vertragspartner Dich falsch informiert und ein bisschen über den Tisch gezogen.
Im Mangelfall kann der Kunde innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung von seinem Vertragspartner Nacherfüllung verlangen. In welcher Form, ob Reparatur oder Neulieferung, bestimmt nur der Kunde. Es gibt hier Ausnahmen, die treffen aber bei einer so invasiven Reparatur bzw. so massiven Schaden nicht zu.
Du hättest also Deinen Vertragspartner sofort schriftlich in Kenntnis und in Verzug setzen sollen und zur Neulieferung auffordern können. Allerdings hätte er das Recht gehabt, Dein Gerät vorab zu begutachten. Alle Kosten trägt der Vertragspartner.
Ich würde sogar jetzt noch den Bus absagen, obwohl ich nicht weiß, wie sich das nach bereits erfolgter Reparatur verhält.
Fürs nächste Mal gibt es hier einen guten Überblick:
Käuferrechte und Sachmängelhaftung
Mein Beileid. Habe Deine Geschichte gerade erst gelesen.
Leider hat Dein Vertragspartner Dich falsch informiert und ein bisschen über den Tisch gezogen.
Im Mangelfall kann der Kunde innerhalb der ersten 6 Monate der Gewährleistung von seinem Vertragspartner Nacherfüllung verlangen. In welcher Form, ob Reparatur oder Neulieferung, bestimmt nur der Kunde. Es gibt hier Ausnahmen, die treffen aber bei einer so invasiven Reparatur bzw. so massiven Schaden nicht zu.
Du hättest also Deinen Vertragspartner sofort schriftlich in Kenntnis und in Verzug setzen sollen und zur Neulieferung auffordern können. Allerdings hätte er das Recht gehabt, Dein Gerät vorab zu begutachten. Alle Kosten trägt der Vertragspartner.
Ich würde sogar jetzt noch den Bus absagen, obwohl ich nicht weiß, wie sich das nach bereits erfolgter Reparatur verhält.
Fürs nächste Mal gibt es hier einen guten Überblick:
Käuferrechte und Sachmängelhaftung